Gültig ab 01.01.2020
§1 Geltungsbereich
§2 Jahresbeiträge
Es gelten folgende Jahresbeiträge:
Nr. | Gruppe | Betrag |
1a | Aktives Mitglied Bereich Tennis inkl. Boule (T+B) ab 18 Jahre |
96,-€ |
1b | Aktives Mitglied Bereich Boule (B) ab 18 Jahre |
60,-€ |
2a 2b |
Aktiver Partner T+B (Ehe- oder Lebensgemeinschaftspartner) Aktiver Partner B (Ehe- oder Lebensgemeinschaftspartner) |
78,-€ 50,-€ |
3 | Familienbeitrag: Beide Eltern bzw. Partner und beliebige Anzahl von Kindern bis 18 Jahre | 210,-€ |
4 | Familienbeitrag: 1 Erwachsener (Alleinerziehende/r oder Ehe-/Lebensgemeinschaft) + beliebige Anzahl von Kindern bis 18 Jahre | 132,-€ |
5 |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, a) die nicht über Familienbeitrag abgegolten sind. b) Mehrere Kinder aus einem Haushalt, (auch Lebensgemeinschaft) bis 18 Jahre. 1.Kind = voller Beitrag, jedes weitere Kind = halber Beitrag |
48,-€ |
6 | Aktive Erwachsene 18 - 24 Jahre: Studenten, Schüler, Azubi, freiwilliges soziales Jahr u.a.. Ausbildungsvergütungen sind keine Einkommen | 54,-€ |
7 | Inaktives / förderndes Mitglied: Voller Beitrag auch im Eintrittsjahr. | 36,-€ |
8 | Entgelt für nicht geleisteten Clubhausdienst. Ab 18 Jahre bis Vollendung des 75. Lebensjahrs | 25,-€ |
§3 Beitrag im Kalenderjahr des Beitritts
§4 Beitrag im Kalenderjahr des Austritts
Austretende Mitglieder zahlen bei ordnungsgemäßer Kündigung zum 30.06. eines Kalenderjahres den halben Jahresbeitrag, bei ordnungsgemäßer Kündigung zum Jahresende den vollen Jahresbeitrag.
§5 Beitrag bei Umwandlung der Aktiven Mitgliedschaft in eine Inaktive Mitgliedschaft
Die Beitragsumstellung für ein Inaktives Mitglied beginnt immer zum 01.01. des auf die Umwandlung der Mitgliedschaft folgenden Kalenderjahres.
§6 Beitrag bei Umwandlung der Inaktiven Mitgliedschaft in eine Aktive Mitgliedschaft
Die Beitragsumstellung für eine Wandlung vom Inaktiven zum Aktiven Mitglied erfolgt zum 01. des auf die Änderung der Mitgliedschaft folgenden Monats bei Anrechnung des bereits bezahlten Beitrags.
§7 Vergütung für geleistete Arbeitsstunden (z.B. Platzaufbau)
Die Vergütung für geleistete Arbeitsstunden beträgt zur Zeit 4,00 €/Stunde. Die Höhe der Vergütung legt der Vorstand jährlich in Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis fest. Geleistete Arbeitsstunden sind gegenüber dem Kassenwart per Stundenzettel, abgezeichnet durch ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes, nachzuweisen.
§8 Clubhausdienst
Jedes Aktive Mitglied ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres ist verpflichtet 1x jährlich einen Clubhausdienst (Clubabend) zu leisten. Bei Nichtleistung des Dienstes wird jährlich ein Betrag in Höhe von 25,00 € fällig und per SEPA-Abbuchung erhoben.
§9 Aufnahmegebühr entfällt
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.02.2002 wird keine Aufnahmegebühr mehr erhoben.
§10 Inkrafttreten
Diese Version wurde beraten und beschlossen in der Mitgliederversammlung am 18.01.2019 und tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Hier kann ein zweiseitiges Formular zur Beitrittserklärung heruntergeladen werden. Bitte beide Seiten zusammen an unseren 1. Vorsitzenden geben.
Für Kinder aus manchen Familien hat die Kreisverwaltung zusätzliche Förderungen vorgesehen. Diese bestehen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren durch einen Zuschuss von 10 Euro monatlich für Sport-Vereinsbeiträge.